Information zum Pickerl

 
     
  Eigentlich ist es dumm über die Pickerlbestimmungen zu berichten aber ich muss immer wieder Mails beantworten  nach wie wann und wo . Es ist in Österreich eigentlich so  dass jedes Bundesland seine Durchführung für sich auslegt . In manchen Bundesländern ist generell angesagt 25Km/h und nicht mehr die anderen Länder sagen 25 Km/h plus 10% also 27,5 Km/h . Ich stelle einmal die Behauptung in den Raum , dass jeder der einen Steyr oder anderen Traktor besitzt  denn man Oldtimer nennen kann ihn sowieso auf Schuss hält .Also was hält da einen ab um ihn überprüfen zu lassen . Die Überprüfung ist alle 2 Jahre und Abgastest gibt es auch keinen. Hat man das "Pickerl" ist man sicher auf der Straße .Tritt ein Schaden auf mit einem anderen Verkehrsteilnehmer ist dann alles im rechtlichen Bereich mit der Versicherung . Es könnte böse Überraschungen dann geben  mit der Versicherung wenn kein Pickerl drauf ist und mehr eingetragen ist als 25 Km/h .

 

 
 

Dies ist der Ordner in dem alle Bestimmungen drinstehen wie sie gehandhabt werden müssen und sollen . Am Bild ist eine alte Ausgabe, aber es gibt für jedes Jahr so einen Ordner. Dieses Dokument liegt in jeder Werkstätte auf die berechtigt sind Überprüfungen durchzuführen .

Auszug aus dem Inhalt

Punkt 3.4   Seite 1 in pdf

                   Seite 2 in pdf

                   Seite 3 in pdf

 
   

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