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Eigentlich ist es dumm über die
Pickerlbestimmungen zu berichten aber ich muss immer wieder Mails
beantworten nach wie wann und wo . Es ist in Österreich eigentlich
so dass jedes Bundesland seine Durchführung für sich auslegt . In
manchen Bundesländern ist generell angesagt 25Km/h und nicht mehr die
anderen Länder sagen 25 Km/h plus 10% also 27,5 Km/h . Ich stelle einmal
die Behauptung in den Raum , dass jeder der einen Steyr oder anderen
Traktor besitzt denn man Oldtimer nennen kann ihn sowieso auf
Schuss hält .Also was hält da einen ab um ihn überprüfen zu lassen . Die
Überprüfung ist alle 2 Jahre und Abgastest gibt es auch keinen. Hat man
das "Pickerl" ist man sicher auf der Straße .Tritt ein Schaden auf mit
einem anderen Verkehrsteilnehmer ist dann alles im rechtlichen Bereich
mit der Versicherung . Es könnte böse Überraschungen dann geben
mit der Versicherung wenn kein Pickerl drauf ist und mehr eingetragen
ist als 25 Km/h .
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Dies ist der Ordner in dem alle Bestimmungen
drinstehen wie sie gehandhabt werden müssen und sollen . Am Bild ist
eine alte Ausgabe, aber es gibt für jedes Jahr so einen Ordner. Dieses
Dokument liegt in jeder Werkstätte auf die berechtigt sind Überprüfungen
durchzuführen . Auszug aus dem Inhalt Punkt 3.4 Seite 1 in pdf |
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