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Wichtige Informationen |
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Seit dem 01.01.2009 gilt in Österreich ein neues Gesetz. Für alle Traktoren mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von mehr als 25 KM/h besteht die Pickerlpflicht. Die Abgaskontrolle entfällt. Zuvor galt folgende Regelung: Pickerlpflicht ab Baujahr 1967, ab 25 Km/h plus 10 %
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Warnweste ist mitzuführen | ||
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Verbandskasten ist mitzuführen | ||
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Eine Kelle für all diejenigen, die keinen Blinker montiert haben. Das Abbiegen kann damit frühzeitig für andere Verkehrsteilnehmer angezeigt werden.
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